Unterstützungskriterien
Kriterien für die Projektunterstützung des fepa
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1. Grundlagen
Grundlage für die Projektunterstützung des FEPA bilden die folgenden Dokumente:
• die Statuten
• das im Prospekt umrissene Profil, beziehungsweise das Leitbild
• in den Sitzungsprotokollen festgehaltene Vorstandsbeschlüsse
• die Richtlinien der ZEWO
2. Unterstützungskriterien
fepa unterstützt Projekte, welche die folgenden Kriterien entweder weitgehend erfüllen oder anstreben, beziehungsweise diesen nicht zuwiderlaufen.
Diese Projekte
• bezwecken die Verbesserung der Lebensbedingungen von benachteiligten Bevölkerungsgruppen in Zimbabwe, Tansania und Südafrika.
• stärken die Initiative, Selbständigkeit und gegenseitige Solidarität der Beteiligten.
• leisten einen Beitrag zur Überwindung ungerechter Strukturen.
• greifen zentrale Probleme eines Landes oder einer Region auf.
• geben positive Impulse für das Gemeinschaftsleben und die Gestaltung des Lebensraumes.
• fördern die Demokratisierung der Gesellschaft und stärken das Rechtsbewusstsein.
• dienen der friedlichen Konfliktlösung.
• fördern eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Entwicklung.
• weisen demokratische und Gender-gerechte Strukturen auf.
• stehen am Anfang und brauchen Hilfe bei der Institutionsentwicklung, bevor sie Aussicht auf Unterstützung von grösseren Institutionen haben
• finden nicht ohne weiteres Zugang zu anderen Geberinstitutionen, weil sie nicht über das nötige Know-how verfügen und/oder zu klein sind.
3. Vorgehen
3.1. Erste Prüfung
Beim Eingang eines Unterstützungsgesuches prüft die Geschäftsstelle die folgenden Punkte:
• Entspricht das Projekt den grundlegenden Kriterien des fepa?
• Geht aus dem Gesuch hervor, wer Antragsteller ist und welcher Personenkreis aus dem Projekt Nutzen zieht?
• Wird die Zielsetzung des Projektes klar und enthält der Antrag einen Aktionsplan mit Zeitrahmen?
• Wird ein Bedarfsnachweis erbracht?
• Welches sind die Ressourcen der Gruppe/Organisation für die Durchführung des Projektes (Know-how, Lokalitäten, Netzwerke, Zulassung usw.)?
• Ist ein sinnvolles Budget vorhanden?
• Wie sehen Trägerschaft, rechtliche Form sowie Struktur der Organisation/Gruppe aus?
• Seit wann besteht die Organisation/Gruppe, was hat sie bisher getan? Sind Eigenleistungen vorgesehen?
• Hat das Projekt in der Vergangenheit schon Unterstützung erhalten? Wird diese fortgeführt, wenn ja in welchem Rahmen, wenn nein, weshalb nicht?
• Gibt es Jahresberichte und Jahresrechnungen und sind diese transparent?
• Was sind die Perspektiven des Projektes, wie lange wird es Unterstützung benötigen?
3.3. Antragstellung an den Vorstand
Wenn die Geschäftsstelle nach Klärung der obigen Punkte zum Schluss gelangt, dass das Projekt dem Vorstand vorgelegt werden kann, formuliert sie einen Antrag im Umfang von ca. einer Seite. Dieser Antrag wird einem Vorstandsmitglied zugeteilt, welches die Aufgabe hat, diesen dem Vorstand zur Annahme oder Ablehnung zu empfehlen.
3.4. Absagen
Die Geschäftsstelle ist ermächtigt, Unterstützungsgesuche in eigener Kompetenz negativ zu beantworten, wenn diese für eine Unterstützung eindeutig nicht in Frage kommen. Diese Bedingung ist in den folgenden Fällen gegeben:
• Die Unterstützungskriterien des fepa sind, zum Beispiel aufgrund der geografischen Lage, eindeutig nicht erfüllt.
• Unterstützung für eine Einzelperson oder Familie steht im Vordergrund.
• Es handelt sich um ein Spezialgebiet, mit fepa nicht vertraut ist (z.B. Behindertenarbeit oder formale Schulbildung) .
• Die Nutzniessenden gehören ausschliesslich einer konfessionellen oder parteipolitischen Gruppierung an.
• Das Gesuch ist offensichtlich unseriös.
• Der Finanzierungsbedarf übersteigt die Mittel des fepa.
• Bei Unsicherheit nimmt die Geschäftstelle Rücksprache mit einem für das betreffende Land zuständigen Vorstandsmitglied und klärt ab, ob das betreffende Gesuch weiterverfolgt werden soll.
3.5. Beschlussfassung durch den Vorstand
Der Vorstand beschliesst nach Diskussion des Antrags aufgrund der Unterstützungskriterien über das ihm vorliegende Gesuch. Der Beschluss, der sich auf den Antrag beziehen muss, wird im Protokoll der Vorstandssitzung festgehalten und zusätzlich auf dem Antragsformular notiert, welches dann im entsprechenden Projektordner abgelegt wird.
Verabschiedet im Dezember 2003

